Jetzt

20%

der Handwerkerleistung
von der Steuer absetzen!

       
Steuerbonus
oder
guenstiger
KfW-Kredit!
   
     

Steuerbonus bei Handwerkerleistungen

Seit dem 1. Januar 2009 können Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften die Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen bis 6.000 Euro zu 20% direkt von der Steuer absetzen.


 

Beispiel für maximale Steuerersparnis

   

Arbeitskosten
(Montage-Lohn-Kosten)

5.042,02 €

   

19% MwSt.-Anteil
für die Arbeitskosten

957,98 €

   

Anwendungen für
den Steuerabzug

6.000,00 €

   

Davon 20% direkt
abzugsfähig

1.200,00 €

   

Steuerersparnis

1.200,00 €

   
     

KfW-Kredit für energieeffizientes Sanieren:

Zinsverbilligtes Darlehen, hohe Tilgungszuschüsse Förderhöchstbeträge pro Wohneinheit. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.kfw.de oder klicken Sie einfach hier.

Energieberatung:
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